Kraftfahrtversicherung

Dein Auto bringt Dich jeden Tag klaglos überall dort hin, wo Du es möchtest. Nicht nur deshalb brauchst Du eine gute Autoversicherung, egal ob ein Parkplatzschaden, ein Auffahr- oder Wildunfall zu regulieren sind. Denn ich kenne kaum keinen Tag, an dem es nicht irgendwo auf der Straße kracht …

Allgemein

Wer braucht eine Kraftfahrtversicherung?

Natürlich alle, die ein Kraftfahrzeug – egal ob Auto oder Krad – besitzen und damit auf öffentlichen Straßen und Plätzen fahren möchten. Das betrifft Privatpersonen wie auch Firmen, denn es gibt in  Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Fahrzeuge zu Land.

Warum benötigst Du eine Kraftfahrtversicherung?

Zum einen, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist und zum anderen, weil durch Kraftfahrzeuge täglich hohe Schäden durch eine Unachtsamkeit, einen technischen Defekt, Ungeschicklichkeit, Diebstahl, Vandalismus, Tiere oder Naturgewalten entstehen, wodurch Menschen verletzt oder gar getötet werden, Dein Auto oder Dein Motorrad ganz oder teilweise beschädigt wird oder einfach nicht mehr da ist. Gut, wenn Du für diese Fälle finanziell richtig abgesichert bist.

Schadensbeispiele

Schadensbeispiele

Herr A. hat mit seiner Familie eine Flugreise gebucht. Um diese antreten zu können muss er mit seinem PKW zum Flughafen fahren und für die Zeit der Reise das Auto dort parken. Herr A. möchte die Parkgebühren sparen und stellt seinen PKW nicht auf den bewachten Parkplatz des Flughafens ab sondern in eine benachbarte Seitenstraße. Als die Flugreise zu Ende ist, will er zu seinem PKW und mit ihm nachhause fahren. Doch sein PKW ist nicht auffindbar. Ist er vielleicht abgeschleppt worden? Mit Reisegepäck und Familie sucht er die nächste Polizeidienststelle. Dort wird schnell klar, dass sein PKW nicht abgeschleppt sondern gestohlen wurde. So hatte er sich das Ende seiner Reise nicht vorgestellt. Was tun? Bleibt nur eine Diebstahlanzeige aufzugeben und zu versuchen einen Mietwagen zu bekommen. Das ist einer fremden Stadt gar nicht so leicht, zumal die Telefonnummer seiner Versicherung auf der Servicekarte im Auto war. Die Polizei konnte ihm aber die Rufnummer des Zentralrufes der Autoversicherer 0800-250 260 0 geben und so konnte er die Schadenabteilung seiner Versicherung erreichen. Diese besorgte ihm einen Mietwagen und nun kann die Familie des Herrn A. endlich die
Heimreise antreten. Gut, dass Herr A. eine Kaskoversicherung und einen Schutzbrief abgeschlossen hatte, denn der Schaden bezifferte sich auf ca. 15.800€.

Frau B. war mit ihrem Auto unterwegs vom Einkaufen in der Kreisstadt zu ihrer Wohnung, die sich ca. 30km entfernt in einem anderen Ort befindet. Das Wetter war schlecht. Ein Sturm pustete kräftig und kleinere Äste lagen bereits auf der Straße. Plötzlich krachte es fürchterlich auf dem Dach des Autos. Frau B. erschrak sehr und sah einen riesengroßen Ast seitlich vom Dach hängen. In Höhe des Beifahrersitzes kam das Dach plötzlich auf sie zu, die Front- und Seitenscheibe splitterten. Frau B. wurde verletzt und erlitt ein Schädel-Hirntrauma. Ihr Glück im Unglück war, dass Frau B. bezüglich ihrer Autoversicherung gut beraten wurde, denn sie hatte einen Telematik-Spartarif empfohlen bekommen. Die Telematikbox hatte nach dem Unfall einen automatischen Notruf bei ihrem Versicherer abgesetzt. Infolge dessen wurden von dort aus sofort Rettungswagen und Polizei alarmiert, so dass ihr sehr schnell geholfen werden konnte. Die Kosten für den wirtschaftlichen Totalschaden und das Bergen des PKW in Höhe von 8.100€ bekam sie von der Kaskoversicherung anstandslos ersetzt. Der ebenfalls abgeschlossene Fahrerschutz entschädigte Sie zusätzlich für alle unfallbedingten Mehrkosten ihres Personenschadens einschließlich Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Herr C. war auf dem Weg zum Baumarkt in der Nachbarstadt. Er hatte es eilig, da es nicht mehr lange bis zur Schließzeit war. Vor ihm fuhren noch mehrere Autos. Da durchzuckte ihn der Gedanke, ob er überhaupt die Geldbörse eingesteckt hatte. Er öffnete während er fuhr das Handschuhfach und sah hinein. Es kam wie es kommen musste. Durch die kurze Ablenkung bemerkte Herr C. zu spät, dass der Wagen vor ihm bremste, weil der Wagen davor abbiegen wollte. Trotz Vollbremsung schaffte er es nicht mehr rechtzeitig zum Stehen zu kommen und fuhr auf den vor ihm fahrenden PKW auf. Es entstand an beiden Fahrzeugen hoher Sachschaden. Herr C. war nicht so gut abgesichert. Er hatte nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wollte sparen. Diese bezahlte zwar den Schaden des Unfallgegners, doch für seinen eigenen Schaden in Höhe von ca. 7.450€ musste Herr C. selber aufkommen, auch für die Abschleppkosten in Höhe von ca. 113€.

Was leistet eine Kraftfahrtversicherung?

Die Kraftfahrtversicherung leistet für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstehen können.

Das können zum einen Schäden an fremden Fahrzeugen, Gegenständen oder Personen sein, die durch schuldhaftes Handeln des Fahrers des eigenen Kraftfahrzeuges verursacht werden, also Haftpflichtschäden. Dafür ist die Kraftfahrhaftpflichtversicherung zuständig, die übrigens eine Pflichtversicherung ist. Es können aber auch Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch schuldhaftes Handeln des Fahrers, durch Tiere, Elementarereignisse, Vandalismus oder andere Einflüsse entstehen. Für diese Schäden ist die Kaskoversicherung zuständig, die allerdings freiwillig abgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus gibt es weitere Bausteine, mit denen der Versicherungsschutz optional erweitert werden kann, wie beispielsweise die GAP-Deckung, den Fahrerschutz, den Rabattretter, den Auslandsschadenschutz, die Fahrzeuginsassenunfallversicherung, die Werkstattbindung, Telematiktarif u.a. Was diese zubuchbaren Optionen leisten, findest Du in den Fragen und Antworten rund um die Kraftfahrtversicherung.

Wie finden wir die richtige Kraftfahrtversicherung für Dich?

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Fahrzeugdaten, die Nutzung, die Nutzerdaten, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung des Kraftfahrzeuges und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung u.v.a.m. aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein, so dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

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Fragen und Antworten rund um die Kraftfahrtversicherung

Was bedeutet die Bestimmung, neu für alt“?

Diese Bestimmung gilt für die Kaskoversicherung, da diese grundsätzlich erst einmal zum Zeitwert entschädigt. Wenn bei einem älteren Fahrzeug z.B. ein Kotflügel nach einem Unfall gewechselt werden muss, wird in der Regel der ältere (gebrauchte) Kotflügel durch einen neuen ersetzt. Das bedeutet, dass die Differenz vom Neuwert des neuen Kotflügels zum Zeitwert des älteren Kotflügels vom Versicherer erst einmal nicht erstattet wird und von Dir zu tragen ist. Gleiches gilt für die Lackierung. Nun gibt es Verträge, in denen die Differenz „neu für alt“ Du bezahlen musst und es gibt Verträge, in denen der Versicherer diese Differenz ohne Wenn und Aber übernimmt (Empfehlung). Es gibt aber auch Verträge, in dem Du die Differenz erst ab einem gewissen Fahrzeugalter übernehmen musst.

Also Achtung!

Was ist die GAP-Deckung?

Wenn Dein Fahrzeug geleast oder finanziert ist, kann es passieren, dass bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeuges die Entschädigungshöhe des Versicherers aus der Kaskoversicherung niedriger sein kann als die Restforderung des Leasinggebers bzw. der Bank. Während der Versicherer in der Kasko nur den jeweils marktabhängigen Zeitwert zahlt, gilt das für den Leasinggeber bzw. der Bank nicht, weil deren Forderung sich aus dem aktuellen Tilgungsstand inkl. Zinsen ergibt. Die sich daraus ergebende Differenz kann durchaus schon mal einige Tausend Euro betragen, die dann von der GAP-Deckung getragen wird, wenn sie mitversichert ist.

Was sind „risikoerhebliche Umstände“?

Risikoerhebliche Umstände sind alle Umstände, nach denen der Versicherer fragt und finden sich häufig in den sogenannten „weichen“ Risikomerkmalen wieder, die beitragsrelevant sind. Sie sind natürlich wahrheitsgemäß anzugeben bzw. nachzuweisen, da anderenfalls Sanktionen vom Versicherer möglich sind.

Die häufigsten weichen Risikomerkmale die für Rabatte oder auch Zuschläge sorgen sind beispielsweise:

  • Einzelfahrer, Familienfahrer oder beliebige Fahrer
  • Gibt es Fahrzeugnutzer unter 23 Jahren bzw. über 67 Jahre?
  • Wieviel km fährt das Fahrzeug im Jahr?
  • Leben minderjährige Kinder in der Familie?
  • Steht das Fahrzeug nachts in einer Garage?
  • Wie wird das Fahrzeug genutzt u.v.a.m.

Aber auch andere Risikomerkmale sind wichtig, wie

  • Hattest Du Vorschäden in den letzten Jahren?
  • Ist der Versicherungsnehmer eine Privatperson oder eine Firma?
  • Kannst Du in einen Öffentlichen Dienst-Tarif eingestuft werden?

Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden, denn jeder Versicherer bewertet die Risikokriterien unter Umständen anders.

Was ist ein Telematiktarif?

Einige Versicherer bieten sogenannte Telematiktarife an. Hierbei wird vorausschauendes und rücksichtsvolles Fahren belohnt mit bis zu 30% zusätzlicher Beitragsersparnis. Dazu erhältst Du eine Blackbox mit Anschlussmöglichkeit an den Zigarettenanzünder zugeschickt. Diese Blackbox hat einen eigenen GPS-Empfänger und kann darüber z.B. den Standort, Beschleunigung, Bremsverhalten und die Geschwindigkeit ermitteln. Daraus resultierende Daten werden verschlüsselt dem Versicherer übermittelt, so dass ein Fahrverhaltensprofil erstellt werden kann. Dieses kannst Du beim Versicherer einsehen und Dein Fahrverhalten ständig selbst überprüfen. Das trägt nachweislich zur einer höheren Verkehrssicherheit bei.

Weiterhin wird bei einigen Versicherern ein Notfalldienst angeboten, der im Falle eines Unfalls über die Blackbox den Versicherer informiert und zusätzlich die GPS-Daten übermittelt. Der Versicherer ruft daraufhin eine hinterlegte Mobilnummer an, um mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen. Geht keiner an das Mobilgerät wird Alarm ausgelöst und Unfallrettung sowie Polizei informiert. Anhand der GPS-Daten wird der Unfallort schnell erreicht.

Vielfach wird mit dem Hinweis, dadurch „gläsern“ zu werden gegen diese Tarife argumentiert. Wir verstehen dieses Gefühl natürlich. Doch dann sollten konsequenterweise auch Smartphone und IPhone ausgeschaltet bzw. WhatsApp und diverse Spiele deinstalliert und der Facebook-Account und Co. gelöscht werden. Denn mal ganz nüchtern betrachtet trägst Du Dein Smartphone oder IPhone den ganzen Tag und auch noch die Nacht mit Dir herum. Über die Funkzellen, in denen Du eingeloggt warst, bist Du doch genauso „gläsern“, sogar 24 Stunden lang am Tag. Außerdem kann man zusätzlich Deine Vorlieben und andere Dinge durch Auswertung Deiner Chats, Internetbesuche, Kommentare sowie Telefonate usw. bestens ermitteln.

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt.

Beispiele:
Sekundenschlaf … Überfahren einer roten Ampel durch Blendung bei tiefstehender Sonne … Bedienung eines Mobiltelefons am Steuer … Fahren unter Alkohol oder Drogen … Aufheben eines  heruntergefallenen Gegenstandes beim Fahren … und, und, und

Entsteht ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, kürzt der Versicherer je nach Schwere der Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung die Entschädigung oder kann eine Leistung ganz versagen. Wir empfehlen deshalb nur Tarife mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Durch Vereinbarung einer Werkstattbindung kann Deine Kaskoversicherung um etwa 10 bis 15% preiswerter werden. Das funktioniert so: Bei einem Kaskoschaden (und nur bei einem Kaskoschaden!) rufst Du den Versicherer an und meldest den Schaden. Der Versicherer steuert dann die ganze Schadenabwicklung. Innerhalb kurzer Zeit meldet sich die vom Versicherer ausgewählte Werkstatt und vereinbart mit Dir einen Werkstatttermin.

Dabei gelten folgende Regeln:

  • Kostenloser Ersatzwagen während der Reparatur
  • Hol- und Bringdienst des reparierten Fahrzeuges oder eines Ersatzfahrzeuges
  • Zertifizierte Werkstatt
  • Reparatur mit Originalersatzteilen nach Herstellervorgaben und 6 Jahre Garantie
  • Übernahme der Herstellergarantie
  • Kostenlose Innen- und Außenreinigung

Die Leistungen können in Abhängigkeit vom Versicherer etwas schwanken.

Übrigens: Deine üblichen Reparaturen oder Inspektionen kannst Du natürlich wie gehabt bei der Werkstatt Deines Vertrauens ausführen lassen.

Fahrerschutz oder Insassenunfallversicherung?

Fahrzeuginsassen können bei Unfällen ihre Schadenersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Nur einer bleibt mit seinem persönlichen Schaden nach einem Unfall auf der Strecke: der Fahrer.

Sofern er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist, kann er nicht mit einer Entschädigung rechnen. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke sinnvoll und preiswert. Versichert sind die Personenschäden des Fahrers, die durch selbst bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.
Die Fahrerschutz-Leistungen orientieren sich an denen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen für Personenschäden, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten – und zwar bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht – wie in der klassischen Unfallversicherung üblich – nach festen Versicherungssummen.

Entschädigt werden insbesondere:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden (behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe usw.)
  • Leistungen an Hinterbliebene (Witwen- oder Waisenrente)

Achtung: Der Fahrerschutz ist nicht zu verwechseln mit der Insassenunfallversicherung.
Die Insassenunfallversicherung zahlt bei einem durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstandenen Unfallschaden an die Insassen, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Die Insassen, also auch der Fahrer, erhalten eine summarische Entschädigung ähnlich wie bei einer „normalen“ Unfallversicherung in Abhängigkeit von der gewählten Invaliditätssumme.

Was ist ein Auslandsschutz?

Wer im Ausland unverschuldet in einem Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass die Entschädigungsleistungen dort deutlich geringer sind als in Deutschland.

Mietwagen und Nutzungsausfall werden meist erst gar nicht ersetzt. Der Auslandsschadenschutz leistet bei unverschuldeten Schäden im Ausland einen Ausgleich zu der dortigen Leistung bis zur Höhe eines vergleichbaren Schadens in Deutschland.

Was ist der Schutzbrief?

Jeder kennt vermutlich die Pannenhilfe des ADAC, die bei einem Fahrzeugschaden oder einer Panne hilft.

Seit vielen Jahren bieten aber auch die Versicherer eine adäquate Leistung, nämlich den Schutzbrief, zusammen mit der Kraftfahrtversicherung an, nur deutlich preisgünstiger. Die Leistungen schwanken etwas je nach Versicherer.

In der Regel beinhalten Sie aber:

  • Pannen- und Unfallhilfe ab der Haustür
  • Abschleppen und Bergen des Fahrzeuges ab der Haustür
  • Hilfe bei Falschbetankung ab Haustür (nur sehr wenige Gesellschaften)
  • Mietwagen, Übernachtung, Rücktransport ab 50km Entfernung Luftlinie vom Heimatort
  • Fahrzeugunterstellung und Fahrzeugrücktransport
  • Fahrzeugschlüsselservice ab 50km Entfernung Luftlinie vom Heimatort
  • Krankenrücktransport ab 50km Entfernung Luftlinie vom Heimatort u.v.a.m.

Was ist ein Rabattschutz?

Den soganannten Rabattschutz sehen wir als Mittel zur Bindung des Versicherungsnehmers an die Gesellschaft. Bei einem den Schadensfreiheitsrabatt beeinflussenden Schaden in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung wird Dein Beitrag im neuen Beitragsjahr zwar nicht erhöht.

Soweit, so gut. Dein Schadensfreiheitsrabatt wird allerdings intern hochgestuft. Das merkst Du, wenn Du die Gesellschaft wechseln möchtest. Denn der „alte“ Versicherer gibt dem „neuen“ Versicherer nur den Schadensfreiheitsrabatt weiter, der ohne den „Rabattschutz“ erreicht worden wäre.

Die Kraftfahrtversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen. Ein Zahlungsausfall wegen z.B. einer falsch gewählten oder „eingesparten“ Deckung kann daher sehr teuer sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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