Betriebliche Altersversorgung

Als Arbeitgeber bist Du verpflichtet eine betriebliche Altersversorgung einzurichten, wenn Deine Arbeitnehmer das wünschen!

Allgemein

Warum sollte ich eine betriebliche Altersversorgung (BAV) einrichten?

Dafür gibt es zwei gute Gründe:

  1. Du bist ganz einfach laut Gesetz – nämlich nach § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) – dazu verpflichtet eine BAV einzurichten, wenn ein Arbeitnehmer das von Dir verlangt. Das gilt allerdings nur für den Fall, wenn der Arbeitnehmer Teile seines Gehaltes für die Altersvorsorge anlegen möchte und noch keine BAV bzgl. Gehaltsumwandlung in der Firma besteht.
  2. Eine BAV solltest Du aber auch einrichten, wenn Du beispielsweise ein attraktiver Arbeitgeber sein möchtest, den man gern die Treue hält oder bei dem sich sogar potentielle Mitarbeiter vermehrt bewerben sollten. Damit schaffst Du also eine gute Ausgangsbasis zur Mitarbeiterbindung und damit zur Planbarkeit und der effizienten Erreichung Deiner Firmenziele.

Wichtiger Hinweis:

Im Rahmen Deiner generellen Fürsorgepflicht gegenüber Deinen Arbeitnehmern hast Du automatisch eine Sorgfaltspflicht bei der Ausgestaltung der BAV und bei der Auswahl der Gesellschaften und Tarife. Doch welcher Firmenchef kennt sich damit wirklich so gut aus, dass er nicht Gefahr läuft, in eine Haftungsfalle zu tappen? Sein Hauptaugenmerk liegt doch eher darin zu schauen, dass alles in der Firma reibungslos funktioniert. Die Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH steht den Arbeitgebern deshalb bei der Einrichtung oder Zweiteinrichtung als Experte fachkundig zur Seite um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Die betriebliche Altersversorgung gehört heute bereits vielfach zur Grundausstattung einer Firma und hilft ein von vielen oft zu spät erkanntes Risiko abzufedern – nämlich Mitarbeiterfluktuation, Probleme bei der Mitarbeitergewinnung und der gezielten Abwerbung von Fachkräften aus Deiner Firma.

Vorsorgebeispiele in der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV)

Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung

Felix K. ist Angestellter einer kleinen Firma. Von einem Freund hat er gehört, dass dieser eine Betriebsrente erhält. Das hat Felix K. interessiert und ist an uns, der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH, als Experte für Altersvorsorge herangetreten und wollte wissen, wie das funktioniert. Zunächst hatte er bei seinem Arbeitgeber (AG) nachgefragt, ob es dort bereits eine Betriebliche Altersversorgung (kurz BAV) gibt. Das wurde verneint. Dann haben wir Felix K. aufgeklärt, dass jeder Arbeitgeber eine BAV einrichten muss, wenn es vom Arbeitnehmer (AN) verlangt wird. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht den Durchführungsweg und den Anbieter der BAV selbst zu bestimmen. Denn es gibt für die BAV verschiedene Durchführungswege, aber jeder mit seinen spezifischen Eigenschaften für den AG und dem AN. Der am weitesten verbreitete Weg ist die sogenannte Direktversicherung.

Da die Firma noch keine BAV installiert hatte, ist Felix K. zu seinem Chef gegangen und hat ihm den Tipp gegeben, sich doch mit der Hanse Versicherungsmakler Greifswald, dem Altersvorsorgeexperten, in Verbindung zu setzen, was dann auch tatsächlich geschah. Auf diese Art und Weise wurde dann eine BAV mit dem Durchführungsweg „Direktversicherung als Entgeldumwandlung“ installiert. Der Chef von Felix K. war froh, jemanden gefunden zu haben, der ein richtiger BAV-Profi war und dazu auch noch gesellschaftsunabhängig, denn in der BAV müssen arbeits-, steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte in Einklang gebracht werden, was sehr wichtig ist. Außerdem ist der AG im Rahmen der Fürsorgepflicht verpflichtet, dem AN einen hinreichend guten Vertrag anzubieten. Dafür brauchst Du einfach einen unabhängigen Experten.

Der Deal von Felix K. sah so aus: Er hat 200€ von seinem Bruttolohn gleich direkt in seine BAV eingezahlt. Dafür sparte er für die 200€ BAV-Beitrag die Lohn- bzw. Kirchensteuer und die Sozialabgaben ein, so dass bei 38.000 Jahreslohn und der Steuerklasse 3 mit einem Kinderfreibetrag ein monatliches Einsparpotential von ca. 98€ Lohnsteuer und Sozialabgaben zu Buche schlägt. Damit beträgt der effektive Beitrag für Felix K. nur ca. 102€, d.h. sein Nettogehalt hat sich nur um 102€ verringert, obwohl in den Vertrag von Felix K. 200€ eingezahlt werden. Und seit 2020 Pflicht: Sein Chef gibt noch einen gesetzlich festgelegten Zusatzbeitrag von 15%, das sind 30€, jeden Monat obendrauf. Das entspricht der Summe der eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers. Summa summarum fließen 230€ in die BAV. Das bedeutet eine ordentliche betriebliche Altersrente.

 

Die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse

Der Chef eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 40 Beschäftigten möchte für seine Führungskräfte und für langjährige Mitarbeiter eine zusätzliche Altersversorgung installieren um ihre Leistungsbereitschaft und Loyalität gegenüber der Firma zu honorieren. Dafür erhält dieser Personenkreis eine Versorgungszusage, die rechtsverbindlich ist. Die Beiträge zur Versorgung soll ausschließlich der Arbeitgeber entrichten. Als Ausgestaltungsform wählt der Arbeitgeber eine überbetriebliche Unterstützungskasse (U-Kasse). Diese bietet den großen Vorteil, dass sie bilanzneutral ist, alle getätigten Beiträge als Betriebsausgaben anerkannt werden und die ganze Vertragsverwaltung zur U-Kasse ausgelagert ist. Weitere interessante Infos findest Du weiter unten unter „Fragen und Antworten rund um die betriebliche Altersversorgung“.

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Fragen und Antworten rund um die betriebliche Altersversorgung (BAV)

Welche Durchführungswege eine BAV zu installieren gibt es?

Um eine BAV zu installieren, gibt es grundsätzlich folgende zugelassene Möglichkeiten mit Ihren spezifischen Vor- und Nachteilen:

  • Über eine Direktversicherung
  • Über eine Unterstützungskasse (kongruent rückgedeckt)
  • Über einen Pensionsfonds
  • Über eine Pensionskasse
  • Über eine Pensionszusage (auch Direktzusage genannt)
  • Über eine rückgedeckte Pensionszusage (rückgedeckte Direktzusage)

Bei einem arbeitnehmer- oder mischfinanzierten Durchführungsweg ist zu beachten, dass durch den Arbeitgeber eine Beteiligung in Höhe von 15% des umgewandelten Betrages aus den Einsparungen der entfallenden Sozialabgaben zu erfolgen hat.

Eine Übersicht dazu findest Du hier.

DURCHFÜHRUNGSWEGE im TELEGRAMMSTIL

  • Die Direktversicherung ist die am Häufigsten genutzte Form der betrieblichen Altersversorgung. Das hat seinen Grund in der vergleichsweise einfachen Struktur dieses Durchführungsweges.
  • Unterstützungskassen sind für höhere Versorgungsziele gut geeignet, weil es de facto keine Obergrenze gibt. Es sollten allerdings nur kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen gewählt werden.
  • Unterstützungskassen gibt es sowohl überbetrieblich für eher kleinere Unternehmen als auch betriebseigene für eher größere Unternehmen.
  • Pensionsfonds sind eher für risikoorientierte Anleger gedacht um eine höhere Rendite zu erwirtschaften.
  • Pensionskassen sind für eher konventionelle Anleger geeignet. Aber Vorsicht. Es haben einige Pensionskassen derzeit Sorgen aufgrund der niedrigen Zinsen das Versorgungsziel zu erreichen.
  • Pensionsfonds und Pensionskassen sind eher für große Unternehmen geeignet.
  • Pensionsfonds, Pensionskassen und Unterstützungskassen entlasten den Trägerbetrieb von bürokratischem Aufwand durch Auslagerung in die entsprechenden Einrichtungen.
  • Direktzusagen (Pensionszusagen) greifen in die Bilanz des Unternehmens ein, da entsprechend der Versorgungszusagen Rückstellungen gebildet werden müssen. Hier ist steuerliches Konfliktpotential möglich. Direktzusagen sollten vorteilhafterweise über entsprechende Rückdeckungsversicherungen, die den Rückstellungen entsprechen, erfolgen.

Was ist eine Betriebsvereinbarung bei einer BAV und was ist daran so wichtig?

Lass uns das am Beispiel einer arbeitnehmerfinanzierten Gehaltsumwandlung betrachten. Ein Arbeitnehmer möchte also Teile seines Gehaltes zum Beispiel in eine Direktversicherung investieren. Was ist dazu seitens des Arbeitgebers nötig?

  • Auswahl eines oder mehrerer Versicherer mit guten bis sehr guten Langzeitergebnissen. Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH hilft hier gern, damit Du unter anderem Deine Fürsorgepflicht bezüglich Deiner Angestellten (dazu gehört auch die BAV) gut erfüllen kannst und möglichst kein Haftungspotential erzeugst. Denn der Arbeitgeber hat hier die Gestaltungshoheit.
  • Erstellen einer Betriebsvereinbarung. Diese regelt alle Erfordernisse bei der BAV-Gestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist für alle Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen verbindlich. Es kann also kein Arbeitnehmer eine Sonderbehandlung verlangen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, ist er mit einzubeziehen, da er dann die Seite der Arbeitnehmer vertritt. Die Betriebsvereinbarung ist aber nur dann etwas Wert, wenn sie steuer-, arbeits- und versicherungsrechtlich konform ist und alle zu regelnden Dinge beinhaltet.
  • In unserem Beispiel sollte geregelt werden, wieviel Gehalt z.B. monatlich umgewandelt und welche Dynamisierungsvariante verwendet wird (z.B. in Höhe der prozentualen Steigerung der BBG der DRV west). Es kann auch geregelt werden, ob vermögenswirksame Leistungen einbezogen werden sollen (wenn sie gezahlt werden). Daraus ergibt sich eine Leistungszusage des Arbeitgebers, die in diesem Beispiel vorzugsweise eine Beitragszusage mit Mindestleistung sein soll. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur eine Versorgungsleistung zusagen muss, die der Summe der eingezahlten Beitragssumme entspricht. Der Arbeitgeber wird der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, so dass der AG dem AN eine verbindliche Leistung aus dem Vertrag (nämlich die Versicherungsleistung) zusagen muss.
  • Wichtig ist auch zu regeln, wie in entgeldlosen Zeiten (z.B. Lohnfortfall nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Elterngeld, unbezahlter Freistellung usw.) verfahren werden soll. Denn in diesen Zeiten steht kein Gehalt zur Umwandlung zur Verfügung. Oder was passiert beim Ausscheiden des AN aus dem Unternehmen. Hier ist eine Belehrung des Arbeitnehmers im Rahmen der Sorgfaltspflichten geboten.

Es sind also einige wichtige rechtlich Dinge zu regeln.

Beitragsorientierte oder leistungsorientierte Zusage?

In der BAV gibt es folgende Arten der Versorgungszusagen:

  • Klassische Leistungszusage

Bei der klassischen Leistungszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine konkrete Versorgungsleistung zu. Das kann eine Altersversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung oder eine Invaliditätsleistung sein. Diese Form ist die Ursprungsform der Leistungszusage, die allerdings mehr und mehr durch die Anwendung der beiden folgenden Arten der Zusage an Bedeutung verliert. Diese Form der Leistungszusage ist für alle Durchführungswege anwendbar.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter Herrn A. z.B. eine lebenslange Altersrente ab Alter 67 in Höhe von 300€ zu. Der Arbeitgeber hat nun dafür zu sorgen, dass diese Versorgung realisiert wird und trägt damit das Kapitalanlagerisiko auch bei sich ändernden Zinsen zur Darstellung der Zusage. Dieses hat nicht viel mit den Kernaufgaben der meisten Firmen zu tun, weshalb diese Form der Leistungszusage aus Firmensicht eher kritisch zu sehen ist.

  • Beitragsorientierte Leistungszusage

Dazu schreibt die Bafin*: „Der Arbeitgeber verspricht bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln.“ Diese Form der Leistungszusage ist für alle Durchführungswege anwendbar. Die Versorgungsleistung ergibt sich aus einer in der Regel versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des Beitrags.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter Herrn A. zu monatlich 276€ bis zum Alter 67 in eine Direktversicherung einzuzahlen deren garantierte Leistung versicherungsmathematisch bestimmt wird. Der Arbeitgeber hat nach wie vor dafür zu sorgen, dass eine adäquate Versorgung realisiert wird.  Das geschieht durch den Abschluss einer kongruenten Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung. Damit ist sichergestellt, dass die zugesagte Versorgungsleistung auch erreicht wird. Das Kapitalanlagerisiko und auch das biometrische Risiko trägt dann der Versicherer.

  • Beitragszusage mit Mindestleistung

Hier schreibt die Bafin*: „Der Arbeitgeber verspricht die Zahlung von Beiträgen, zu Beginn der Altersrente müssen mindestens die gezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, soweit sie nicht für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden.“ Das ist eine aus Arbeitgebersicht gut akzeptable Form der Zusage. Sie ist allerdings nur anwendbar bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Diese Form eignet sich insbesondere, wenn fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie zur Erzielung höherer Renditen angewendet werden sollen.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter Herrn A. zu monatlich 276€ bis zum Alter 67 in eine fondsgebundene Direktversicherung mit mindestens einer Beitragsgarantie einzuzahlen. Die garantierte Ablaufleistung dieser Direktversicherung  in Höhe von 115.920€ entspricht der Summe der eingezahlten Beiträge über eine Laufzeit von z.B. 35 Jahren und ist damit gesetzeskonform. Diese Versicherung bietet außerdem die Chance auf eine deutlich höhere allerdings nicht garantierbare Ablaufleistung.

  • Reine Beitragszusage

Diese Form gibt es seit 01.01.2018. Die Bafin* sagt dazu: „Der Arbeitgeber ist hier lediglich zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Eine bestimmte (Mindest)Leistung wird weder durch den Arbeitgeber noch durch die die Zusage durchführende Einrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) garantiert. … Voraussetzung für die reine Beitragszusage ist das Vorliegen eines Tarifvertrages. Die Tarifvertragsparteien haben sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.“ Bei der reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber also lediglich verpflichtet, einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung zu stellen, er haftet demnach nicht für eine bestimmte Rentenhöhe, da keine zugesagt werden muss. Die Subsidiärhaftung besteht also nicht.

 

* Bafin = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Kann der AN eine Betriebsrente beim Ausscheiden aus der Firma mitnehmen?

Ja, das ist möglich. Du hast dann folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag mit dieser Gesellschaft.
  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag mit dieser Gesellschaft nicht. Der Arbeitnehmer (AN) müsste dann die Gesellschaft wechseln. Dazu wird ein sogenannter Übertragungswert von der bisherigen Gesellschaft gebildet, der dann an die neue Gesellschaft überwiesen und dort fortgeführt wird.
  • Der AN führt den Vertrag auf privater Basis weiter.
  • Der AN kann den Vertrag privat übernehmen und ihn beitragsfrei stellen oder kündigen

Wie ist das in gehaltsfreien Zeiten mit der BAV?

Bei einer Gehaltsumwandlung wird ja ein Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers in die Betriebsrente (BAV) eingezahlt.

Wenn er allerdings gehaltsfreie Zeiten hat, z.B. durch Elterngeld, längere Krankheit über die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus, unbezahlte Freistellung usw., also der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen muss, kann natürlich auch kein Gehalt umgewandelt werden. Es wird in dieser Zeit vom Arbeitgeber folglich kein Geld in die Betriebsrente überwiesen. Für diese Zeiten kann entweder der Arbeitnehmer als Privatperson in den Vertrag weiterhin Beiträge einzahlen oder Beitragsferien entsprechend den Versicherungsbedingungen beantragen. Es muss also entsprechend gehandelt werden. Im Regelfall schreibt der Versicherer Dich bzw. Deinen Arbeitnehmer diesbezüglich an.

Muss der AN die Betriebsrente im Rentenbezug versteuern?

Eindeutig ja. Es fallen dann auch Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nur für gesetzlich Versicherte an.

Welche Zusatzbausteine gibt es?

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Hier sind aber Besonderheiten insbesondere in gehaltsfreien Zeiten zu beachten.

Kann der AN die BAV kündigen?

Nein. Da der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber ist, hat der AN dazu keine Berechtigung. Denn die Gehaltsumwandlung ist Teil des Arbeitsvertrages und nicht so einfach änderbar. Wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb aufgehoben hat, ist eine Kündigung möglich.

Wie sicher ist die BAV?

Zitat Bafin*: „Die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der BAV sind durch ein mehrstufiges Sicherungssystem geschützt. In der ersten Stufe haften die Arbeitgeber stets für alle von ihnen zugesagten Leistungen nach dem Betriebsrentengesetz, auch wenn diese Leistungen mittelbar von externen Versorgungsträgern erbracht werden (so genannte Subsidiärhaftung; § 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz). Im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers übernimmt in zweiter Instanz der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) die Versorgungsverpflichtungen über die Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Die Direktversicherung unterliegt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls dem Schutz durch den PSVaG, insbesondere wenn der Arbeitnehmer hinsichtlich des Versicherers nur widerruflich bezugsberechtigt ist. Diese Fälle stellen in der Praxis allerdings die Ausnahme dar.
Lebensversicherer (mit Ausnahme der Pensionskassen) unterliegen als Pflichtmitglieder der Sicherungseinrichtung Protektor. Einige Pensionskassen sind Protektor freiwillig beigetreten.
Da bei der reinen Beitragszusage keine Leistungen garantiert werden, gilt für diese Zusageart weder die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers noch die Insolvenzsicherung durch den PSVaG.“

Das bedeutet aber, dass Pensionskassen vom Sicherungssystem abgekoppelt sind, wenn sie nicht freiwillig in die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer „Protektor“ beigetreten sind. Ab 2021 sollen aber auch Pensionskassen in de PSVaG aufgenommen werden, die nicht dem Sicherungssystem „Protektor“ beigetreten sind. Grund dafür dürfte sein, dass aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen und schlechter Kalkulation einiger Pensionskassen diverse Pensionskassen Probleme bei der Einhaltung von Versorgungszusagen bekommen haben.

 

* Bafin = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich

Die Betriebsrente gehört zu den Produkten, die Dir helfen ein von vielen oft zu spät erkanntes Risiko abzufedern – nämlich Mitarbeiterfluktuation, Probleme bei der Mitarbeitergewinnung und der gezielten Abwerbung von Fachkräften aus Deiner Firma. Abgesehen davon bist Du verpflichtet einen Durchführungsweg bei der Gehaltsumwandlung anzubieten.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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